Die Prüfungsstelle hat nun die eingereichten Unterlagen gesichtet. Wie in solchen Fällen üblich sind dabei ein paar Nachfragen zum Projekt entstanden, die wir gerade bearbeiten. Alles in allem ist das Vorhaben aber so überzeugend dargestellt, dass die Prüferinnen und Prüfer einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn zugestimmt haben.
"Vorzeitiger Maßnahmenbeginn": Was bedeutet das genau?
Grundsätzlich gilt: Zuwendungen zur Projektförderung dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind, d.h. BEVOR die entsprechenden Aufträge (Ausschreibungen, Baumaßnahmen…) erteilt werden. Eine verfrühte Auftragsvergabe in den letzten Monaten hätte das gesamte Projekt gefährdet. Auch darum hat das Projektteam sehr vorsichtig agiert. So viel Vorsicht ist nun nicht mehr geboten. Vorbereitende Planungen können nun beginnen, ohne dass wir Fördermittel aufs Spiel setzen.
Obwohl unser Projekt damit schon einen großen Schritt weitergekommen ist, bedeutet dieser Bescheid noch keine endgültige Zusage der Fördermittel. Wir gehen also weiterhin mit Bedacht vor und behalten die Unwägbarkeiten, die jede Wärmenetz-Entwicklung mit sich bringt, fest im Blick.
Als wir im Sommer 2025 den Förderantrag eingereicht haben, hofften wir auf eine finale Zusage innerhalb von sechs Monaten. Das hat sich nun leider nicht bewahrheitet. Es scheint, dass sich durch eine große Zahl von Förderanträge im Ministerium ein Prüfungsstau gebildet hat. Es scheint, dass der sich langsam in unsere Richtung auflöst.