Versorgungssicherheit und Kosten
1. Besteht die Möglichkeit, dass ein Investor unser Wärmenetz übernimmt?
Das Wärmenetz Wunsiedel ist und bleibt ein Projekt der Stadtwerke Wunsiedel. Auch wenn wir aus organisatorischen Gründen weitere Projektpartner einbinden: Die Verantwortung für das Wärmenetz, die Tarife und Konditionen liegt auch in Zukunft entweder direkt bei der SWW Wunsiedel GmbH oder bei einem ihrer Tochterunternehmen, der GVW GmbH. Beide Unternehmen sind in kommunaler Hand. Ein Verkauf an Dritte wird nicht stattfinden.
2. In anderen Wärmenetzen gibt es große Preissprünge. Kann das bei uns auch geschehen?
Nein. Auch wenn von zeit zu Zeit Berichte über wirtschaftliche Schieflagen in Wärmenetzen, über Netzverkäufe und abrupte Preissteigerungen für Verunsicherung sorgen: Das kann in Wunsiedel nicht geschehen. Dazu haben SWW und die Stadt eine klare Position bezogen.
Was die Situation in Wunsiedel auszeichnet: Das Wärmenetz wird von einer kommunalen Gesellschaft betrieben. Darum sind eine Insolvenz und fremde Übernahme ausgeschlossen. Gerade die kommunalen Versorger haben immer auch in krisenhaften Zeiten eine stabile Versorgung gesichert. Die Stadtwerke Wunsiedel liefern seit Jahrzehnten zuverlässig Strom, Gas, Wasser und auch Wärme zu fairen Preisen. Das wird auch so bleiben.
3. Was hat die Stadt davon?
Ein Wärmenetzanschluss wird langfristig die Energiekosten der kommunalen Liegenschaften reduzieren. Weil damit gleichzeitig alle neuen gesetzlichen Vorgaben im Heizungssektor erfüllt sind, müssen die bestehenden Anlagen nicht umgerüstet werden. Das sind genau die Vorteile, von denen auch private Haushalte profitieren können. Weitere Informationen finden Sie hier:
4. Sinkt der Wärmeverbrauch bei der Umstellung auf Nahwärme?
Ja, der Verbrauch sinkt, da beim Anschluss an das Wärmenetz keine Wirkungsgradverluste entstehen. Bei den herkömmlichen Heizungen sind 10 bis 20 Prozent Verlust üblich. Das heißt: Bei der Nahwärme zahlt man nur, was man tatsächlich verbraucht.
5. Wie setzt sich der Wärmetarif zusammen?
Der Wärmetarif setzt sich zusammen aus dem Grundpreis und dem Arbeitspreis.
Der Grundpreis hängt ab von der Anschlussleistung. Er umfasst die Bereitstellung der vertraglich bestimmten Leistung, den Kundenservice sowie Wartung und Instandhaltung des Wärmenetzes, der Wärmeübergabestation und der Wärmeerzeuger.
Das bedeutet: Ist ein Gebäude erst mal ans Wärmenetz angeschlossen, sind alle mit der Heizung verbunden Kosten abgedeckt.
Zum Vergleich: Wer eine Gas- oder eine Ölheizung hat, muss neben der Heizkostenabrechnung auch regelmäßig Kosten für Wartung und Ersatzteile, Abgasmessung und Zählergebühren übernehmen. All das entfällt mit dem Anschluss an das Wärmenetz.Der Arbeitspreis bezeichnet den konkreten Energieverbrauch, gemessen in Kilowattstunde (kWh) Wärme. Er beträgt 12,79 Cent brutto pro kWh.
Um einen realistischen Kostenvergleich zwischen verschiedenen Heizlösungen aufzustellen, empfehlen wir Ihnen, unser Beratungsangebot in Anspruch zu nehmen.
6. Wovon ist die Kostenentwicklung des Tarifs abhängig?
Das Wärmenetz arbeitet mit hauptsächlich Abwärme aus der Industrie. Diese ist reichlich vorhanden, so dass der Arbeitspreis – also die Kosten pro kWh Wärme – weitgehend stabil bleiben wird.
Die Preisentwicklung beim Grundpreis ist vor allem von externen Faktoren abhängig, wie etwa der Lohnentwicklung in der Energieversorgungsbranche und der allgemeinen Marktpreisentwicklung für Wärme. Darin unterscheidet sich das Wärmenetz nicht von anderen Heizungsalternativen. Wie sich diese Faktoren genau auf den Tarif auswirken dürfen, beschreibt die Preisanpassungsklausel. Sie ist im Wärmelieferungsvertrag langfristig festgehalten.
7. Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Über das Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Gebäudeeigentümer Förderung beantragen. Diese Förderungen bezieht sich auf Arbeiten am Heizsystem im Gebäude. Förderfähige Kosten sind der Anschluss der Wärmeübergabestation (WÜST) an die Haustechnik und – falls notwendig – der Ersatz von veralteten Heizkörpern oder Pufferspeichern. Außerdem ist ein hydraulischer Abgleich Pflicht für den Anschluss ans Wärmenetz. Auch dieser ist förderfähig. Ihr Heizungsbauer kann Sie beraten und die Förderung beantragen. Die aktuellen Förderquoten liegen bei 30-70 Prozent.
Der Wärmenetzanschluss (Erstellung der Hausanschlussleitung und Installation der Wärmeübergabestation = Anschlusskosten) ist für die Gebäudeeigentümer nicht förderfähig. Die SWW beantragt hierfür die Förderung, die in den Hausanschlusskosten bereits enthalten ist.
Hier finden Sie Informationen zu Fördermöglichkeiten des Bundesamts für Wirtschaft.8. Wie hoch sind die Anschlusskosten? Wann muss man sie zahlen?
Eine Zahlung ist erst nach Errichtung des Hausanschlusses notwendig. Es gelten immer die im abgeschlossenen Vorvertrag angegebenen Anschlusskosten.
9. Was passiert wenn ein Wärmeerzeuger an einem sehr kalten Tag ausfällt ?
Die Ausfallwahrscheinlichkeit ist in einem Wärmenetz erheblich geringer als bei einer Individualheizung. Der Grund: Das Netz hat mehrere Wärmequellen. Sollte eine (zum Beispiel wegen Wartung oder Reparatur) gerade nicht zur Verfügung stehen, übernehmen die anderen. Die Leistungsfähigkeit der einzelnen Erzeuger ist so geplant, dass im Notfall auch einer das Netz versorgen kann.
Und wenn doch alle Gleichzeitig ausfallen? Dann kann eine mobile Heizung, ein sogenanntes Hot Mobile, sehr kurzfristig (innerhalb weniger Stunden) an das Netz angeschlossen werden. Entsprechende Notfall-Anschlusspunkte sind in die Hauptleitung integriert.
Die Wärmeabnehmer merken von alldem nichts.
10. Wird der Wärmenetzplan verworfen, wenn das Netz nicht wirtschaftlich ist?
Zum jetzigen Planungsstand wissen wir, dass das Netz wirtschaftlich arbeiten kann. Alles, was das Projekt jetzt noch aufhalten kann, ist die Ablehnung der Investitionsförderung für den Netzbau. Da alle Anforderungen des Gesetzgebers erfüllt sind, besteht kein Grund, so etwas anzunehmen.
Das Wärmenetz: Für mich die passende Lösung?
1. Meine Heizung ist noch relativ neu. Kann man den Anschluss legen lassen und Ihn erst später nutzen?
Ja, es ist möglich einen sogenannten „Blindanschluss“ zu legen, wenn die Gebäudeeigentümer das explizit wünschen.
Wichtig: Die Förderrichtlinien legen fest, dass eine Blindleitung innerhalb von 3 Jahren nach Verlegung aktiviert werden muss. Sonst erlischt der Anspruch auf Förderung.
2. Warum sollte ich mich anschließen lassen, wenn meine Heizung noch funktioniert?
Was auf keinen Fall sinnvoll ist: Die Entscheidung aufzuschieben, bis die Heizung nicht mehr funktioniert. Ein Anschluss ans Netz geschieht in den seltensten Fällen kurzfristig. Die Wartezeit kann Monate oder sogar Jahre dauern.
Bei der Entscheidung für oder gegen den Netzanschluss sind vor allem diese Faktoren wichtig:
- Wie alt ist die bestehende Heizung? Was ist die erwartete Lebensdauer?
- Welche nachhaltige, gesetzeskonforme Alternative steht am Ende der erwarteten Lebensdauer zur Verfügung?
- Welche Faktoren beeinflussen langfristig den Preis des zurzeit genutzten Rohstoffs? Die CO2-Bepreisung wird fossile Energien kontinuierlich verteuern. Was das bedeutet, zeigt der Zukunftsrechner CO2 auf dieser Webseite.
- Je später die Anschlussentscheidung, desto höher sind gegebenenfalls die Anschlusskosten.
- Und natürlich am wichtigsten: Ein Vollkostenvergleich der Heizsysteme. Unsere Berater unterstützen Sie dabei.
3. Ist eine Sanierung des Gebäudes notewendig?
Nein, eine Sanierung ist nicht notwendig. Auch bei unsanierten Gebäuden kann der Wärmebedarf durch das Wärmenetz in jedem Fall gedeckt werden. Allerdings reduziert sich nach einer energetischen Sanierung der Wärmebedarf und damit die Kosten für den Wärmebezug.
4. Was ist, wenn ich später mehr oder weniger Leistung benötige?
Die Wärmeübergabestation (WÜST) ist relativ flexibel. Sollten Sie also zum Beispiel in 10 Jahren Ihren Dachboden ausbauen und mehr Wärme benötigen, ist die bestehende Technik dafür gerüstet. Das gleiche gilt, wenn Sie in Zukunft deutlich weniger Wärme benötigen sollten.
Weniger Leistung: Die Leistung kann mit einer nachvollziehbaren Begründung reduziert werden. Damit reduziert sich bei Gebäuden, die mehr als 20 kW benötigen, auch der Grundpreis.
Mehr Leistung: Die Wärmeübergabestation kann auch mehr Wärme übertragen. Dafür wird in aller Regel eine Nach-Justierung bei der bestehenden Technik ausreichen. Nur bei sehr großen Leistungssprüngen (etwa beim Anbau eines neuen Gebäudeteils) muss die Wärmeübergabestation getauscht werden. Mit einer Erhöhung der Bezugsleistung wird sich auch der Leistungspreis für Gebäuden erhöhen, die mehr als 20 kW benötigen.
5. Wie erfolgt die Brauchwasseraufbereitung?
Eine Umstellung der Brauchwasseraufbereitung ist nicht notwendig. Der alte Pufferspeicher kann beiben, sofern er funktionsfähig ist. Alternativ kann eine Frischwasserstation eingebaut werden. Weitere Auskünfte bekommen Sie beim Heizungsbauer oder über die Beratungs-Hotline.
6. Kann ich Solarthermie/ PV Heizstab/ Brennholz weiterverwenden?
Ja, die Nutzung von anderen regenerativen Wärmequellen ist möglich.
7. Was ist die Mindestwassertemperatur, die im Haus ankommt?
Die Temperatur, die in das Netz aus der Heizzentrale eingespeist wird, liegt bei 90°C. Im angeschlossenen Gebäude kommt das Wasser mit ca. 85°C an.
8. Kann ich die Wassertemperatur im hauseigenen Wasserkreislauf frei einstellen?
Ja. So wie Sie es bislang auch kennen können die Wassertemperatur und der Heizkörper beliebig geregelt werden.
9. Der Vorvertrag geht von einer 10 Meter langen Anschlussleitung aus. Wie kann ich prüfen, ob das für meine Gebäude ausreicht?
- Die „Anschlussleitung“ beginnt auf der Mitte der Straße, die direkt zu Ihrem Privatgrundstück führt. Das kann z.B. auch die kleine Stichstraße einer Reihenhaussiedlung sein. Wie bei allen Straßen gilt auch hier: Sie werden nur erschlossen, wenn die Wirtschaftlichkeit gegeben ist.
- Die Anschlussleitung endet an der Hauswand.
Erfahrungsgemäß ist die Anschlussleitung bei Privathäusern selten länger als 10 Meter. Sollte sich bei der späteren vor-Ort-Begehung zeigen, dass bei einer Anschlussleistung unter 20 kW die Leitung länger als 15 Meter ist, kann man vom Vertrag zurücktreten.
10. Die berechnete Anschlussleistung meines Gebäudes liegt knapp oberhalb der Grenze von 20 kW. Gibt es Maßnahmen die Heizlast/Anschlussleistung leicht abzusenken?
Es gibt zwei Wege, die Anschlussleistung unter die kritische Marke zu senken:
- Technisch durch den Einbau eines Pufferspeichers
Informationen dazu erhalten Sie bei einem Heizungsinstallateur und im Rahmen unseres Beratungsangebots. - Baulich durch kleinere Sanierungsmaßnahmen
Gezielte, überschaubare Maßnahmen zur Dämmung oder Dichtung können sich auf die Anschlussleistung auswirken. Was sich tatsächlich rechnet, weiß am besten der Energieberater.
- Technisch durch den Einbau eines Pufferspeichers
11. Wie werden Gebäudeeigentümer weiter informiert?
Über das Wärmenetz Wunsiedel wird ganzheitlich informiert, damit jeder Gebäudeeigentümer eine fundierte Entscheidung treffen kann. Sie finden Informationen regelmäßig im Wunsiedler, auf dieser Webseite und weiteren Kanäle. Nutzen Sie hierzu gerne auch unseren E-Newsletter.
Zeitplan und Anschlussplanung
1. Wer kann einen Wärmenetzanschluss beantragen und was muss man dazu tun?
Alle Gebäudeeigentümer in Wunsiedel sind eingeladen, eine Interessensbekundung auszufüllen.
Alle Interessenten erhalten einen Anschlussfahrplan für ihr Gebäude. Wenn die Trassenplanung für entsprechenden Bauabschnitt feststeht, erhalten sie automatisch einen Vorvertrag.
2. Wann kommen die Bagger? Wann kann man Wärme vom Wärmenetz beziehen?
Die Baumaßnahmen an der ersten Trasse starten 2026. Zuvor müssen die Fördermittel für den Ausbau bewilligt werden. Weitere Informationen finden Sie aktuellenZeitplan.
3. Was passiert, wenn die Heizung vor dem Anschlusstermin kaputt geht?
Die SWW bietet die Installation einer Übergangslösung an, wenn diese drei Bedingungen erfüllt sind:
- Für das Gebäude besteht ein Vorvertrag.
- Das Gebäude liegt an einer Trasse der Ausbaustufe I.
- Die bestehende Anlage ist nach fachlicher Einschätzung (zum Beispiel durch einen Heizungsinstallateur) irreparabel kaputt.
Konditionen der Übergangslösung
Einmalige Kosten: Bei der Einrichtung der Übergangslösung werden die einmaligen Hausanschlusskosten für einen Wärmenetz-Anschluss sofort fällig. Dafür entfallen die Hausanschlusskosten beim späteren Umstieg auf das Wärmenetz. Weitere einmalige Kosten für den Einbau der Ersatzlösung werden nicht Rechnung gestellt.
Laufende Kosten: Für die laufende Wärmeversorgung gelten die Tarife des Wärmenetzes.Kontakt
Wer eine entsprechende Anfrage stellen möchte wendet sich- per E-Mail an waermenetz@s-w-w.com
- an die Telefonhotline (DO 15:00 – 18:00 Uhr, FR 09:00 – 12:00): 09232 – 18 19 173
- in sehr dringenden Fällen direkt bei der SWW. Ansprechpartner: Herr Frank Seibold, Telefon +491703225264
4. Wann erfahre ich, in welchem Bauabschnitt mein Gebäude liegt?
Für die drei Trassen des Bauabschnitts I kann das Projektteam den Gebäudeeigentümern bereits den voraussichtlichen Anschlusszeitpunkt nennen.
Bei Gebäuden in den Ausbaustufen II und III steht ein genauer Anschlusszeitpunkt. Gebäudeeigentümer erhalten jedoch den geplanten Anschlusszeitraum.
5. Was passiert, wenn in den nächsten 10 Jahren keine Anschlusschance besteht?
Besitzer, deren Gebäude in den nächsten 10 Jahren definitiv nicht erschlossen werden können, werden benachrichtigt. Sie können direkt vom Vertrag zurücktreten.
6. Ab welcher Anschlussdichte wird ein Straßenzug weiter betrachtet?
Als "Anschlussdichte" bezeichnet man die durchschnittliche Menge der Wärmeabnahme auf 1 m Trasse. Eine Faustregel lautet: Je 30 m Trassenmeter wird ein Einfamilienhaus als Abnehmer benötigt.
7. Wann soll das gesamte Netz realisiert sein?
Das Netz wird sukzessive ausgebaut. Ausbaustufe I soll 2029 fertiggestellt sein. Ausbaustufe II etwa 5 Jahre später. Zur Ausbaustufe III wird es beim Planungsstart 2033 einen Realisierungsfahrplan geben.
Voraussichtlich startet ab 2035 die Nachverdichtung. Gemeinsam mit den Wärmeleitungen werden auch Glasfaserleitungen verlegt.
8. Ein Wärmenetz ist keine neue Idee – was macht das Wärmenetz Wunsiedel innovativ?
Das Rohrleitungssystem selbst ist nicht innovativ und Wärmenetze werden in vielen Städten seit Jahren betrieben. Das Innovative an dem Wärmenetz Wunsiedel ist die Vernetzung mehrerer erneuerbarer Technologien und die Erzeugung der Primärenergie vor Ort. Dieser gesamtheitliche Blick macht den Unterschied.
9. Warum wurden Straßen vor einigen Jahren saniert, ohne eine Leitung zu verlegen?
Die Stadt Wunsiedel stand vor einigen Jahren vor der Wahl: Straßen, die in sehr schlechtem Zustand waren, mit Unterstützung von Fördermittel sanieren. Oder mit der Sanierung bis zum Bau Wärmenetzes zu warten. Sie hat sich im Sinne einer guten Infrastruktur für eine zügige Sanierung entschieden. Und im Sinne des kommunalen Haushalts gegen eine Verlegung einer teuren und nicht genau planbaren Blindleitung in den sanierten Abschnitt.