Fördersystem

Voraussetzungen, Fördersätze

Zuschuss zum Anschluss ans Wärmenetz

Energieeffiziente Gebäude sind entscheidend, um im Gebäudesektor Energie einzusparen und CO2-Emissionen zu senken. Das staatliche Förderprogramm "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) setzt genau hier an. Es sind alle Maßnahmen an Gebäuden förderfähig, die die Energieeffizienz verbessern. Dazu zählen beispielsweise die Dämmung der Gebäudehülle oder der Kauf beziehungsweise der Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung, die zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben wird.

Der Anschluss an ein Wärmenetz wird immer gefördert. Dabei ist der Betreiber dafür verantwortlich, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und somit auch die 65-Prozent-Regelung umzusetzen.

Die BEG Heizungsförderung wird bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt. Dieser Antrag muss unbedingt gestellt werden, bevor mit der Baumaßnahme gestartet wird. So ist der Ablauf:

  1. Füllen Sie den Wärmelieferungsantrag/-vertrag aus 
  2. Ist dieser bestätigt, schließen Sie mit Ihrem Heizungsinstallateur einen Leistungsvertrag ab. Dieser muss eine auflösende bzw. aufschiebende Bedingung enthalten. Der Installateur erstellt Ihnen eine sog. BzA-Nummer (Bestätigung zum Antrag), welche Sie für den KfW-Förderantrag benötigen. 
  3. Stellen Sie den Förderantrag. Nach der Zusage haben Sie 36 Monate Zeit, den Umbau abzuschließen.
  4. Nach der Durchführung der Maßnahme reichen Sie die Rechnungen bei der KfW ein. Die Fördersumme
    wird auf Ihr Konto ausgezahlt. 

Für die BEG gelten bestimmte Voraussetzungen:

  • Mindestanteil an erneuerbaren Energien im Wärmemix
  • Ausbau der Altanlage
  • Durchführung eines hydraulischen Abgleichs
  • Umsetzung der Maßnahmen (inklusive Installation der Wärmeübergabestation) innerhalb von 36 Monaten ab Erhalt der Förderzusage

Welche Zuschüsse sind bei der BEG möglich?

Je nach individueller Situation beträgt die Förderung 30 bis 80 %. Die Boni sind kumulierbar bis zu einem maximalen Fördersatz von 80 %.

Dies sind die gültigen Bausteine seit Juli 2026:

30 % Grundförderung

für alle Wohn- und Nichtwohngebäude (Ausnahme: Anlagen mit erneuerbaren Energien)

Für selbstnutzende Eigentümer gilt zusätzlich:

16 % Klimageschwindigkeitsbonus

  • Ersatz von Gaszentralheizungen älter als 20 Jahre

  • Ersatz von Öl-, Gasetagen- oder Stromspeicherheizungen
  • Absenkung alle sechs Monate um 4%
  • entfällt ab 01.08.2028

max. 40 % Einkommensabhängiger Bonus

gestaffelte Förderung bis zu maximal 40% - je nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen und minderjährigen Kindern im Haushalt. 

Die volle Förderung erhalten Haushalte mit einem zum versteuernden Jahreseinkommen bis 30.000 Euro. Von 50.001 bis 60.000 Euro z.verst. Jahreseinkommen gibt es noch 10 Prozent Bonus, wenn mind. ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt. Weitere Informationen zum KfW-Förderprogramm für Privatpersonen finden Sie auf der Webseite der KfW.

 

Für eine Einschätzung der möglichen Förderung können Sie den Förderrechner des Zentralverbands Sanitär, Klima, Heizung nutzen. Für die Richtigkeit des Ergebnisses können wir keine Gewähr übernehmen. 

Einkommensbonus

Das durchschnittliche Haushaltseinkommen berechnet sich aus den Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung (für Anträge im Jahr 2026 also der Durchschnitt von 2025 und 2024).

Welche Kosten sind bei der BEG förderfähig?

Die maximal förderfähige Investitionssumme beträgt:

  • 28.000 EUR für die erste Wohneinheit oder Einfamilienhaus (diese Summe reduziert sich alle sechs Monate um 750 Euro; erstmalig am 01.02.2027)
  • jeweils 15.000 EUR für die zweite bis sechste Wohneinheit
  • jeweils 8.000 EUR ab der siebten Wohneinheit

Gefördert werden können die anfallenden Kosten, also:

  • Hausanschlusskosten (Tiefbau, Rohrleitungsbau)
  • Verrohrung im Haus
  • Wärmeübergabestation (inklusive Einbau und Inbetriebnahme)
  • Einbindung in den hausinternen Heizkreislauf
  • Ausbau und Entsorgung der Altanlage
  • Austausch von einzelnen Komponenten (zum Beispiel Heizungspumpe, Warmwasserspeicher)
  • Hydraulischer Abgleich

Baukostenzuschüsse für das Hauptnetz, die der Betreiber erheben darf, werden nicht gefördert.

Grundsätzlich gilt: Es wird nur gefördert, was in den eigenen Besitz übergeht.

Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) bezuschusst oft den Bau des Hauptnetzes und gegebenenfalls der Heizzentrale. Der Netzbetreiber kann festlegen, ob beispielsweise auch die Hausanschlussleitungen oder die Übergabestationen zusammen mit dem Hauptnetz über die BEW gefördert werden. So kann er den Anschluss ans Wärmenetz günstiger anbieten. In diesem Fall bleibt der Hausanschluss im Besitz des Betreibers und kann nicht mehr durch die BEG für die Anschlussnehmenden gefördert werden. Doppelförderungen sind nicht möglich. Es ist also im Einzelfall zu prüfen, welche Kosten durch die BEW gefördert werden und bei welchen Kosten der Anschlussnehmende die BEG beantragen kann.

Kreditangebot der KfW bei der BEG

Zwischen der Rechnungsstellung und der Auszahlung der Förderung können einige Wochen liegen. Zur Überbrückung dieses Zeitraums oder bei der Finanzierung der Investition unterstützt die KfW mit einem zinsverbilligten Kreditangebot. Dieser Kredit wird nur ergänzend zu einer BEG Zuschussförderung erteilt.

Quellen und weitere Informationen

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